Die akustische Qualität eines Raumes bezüglich Sprachverständlichkeit bezeichnet man als Hörsamkeit. Mit diesem Begriff wird die Wirkung der akustischen Eigenschaften eines Raumes für Schalldarbietungen am Ort des Hörenden beschrieben. Gute Hörsamkeit für Sprachdarbietungen besagt z.B., dass ohne Nutzung elektroakustischer Anlagen eine gute Sprachverständlichkeit an allen Plätzen des Raums gewährleistet ist. Zur Bestimmung der Hörsamkeit gibt es genormte Silbenverständlichkeitstests. DIN 18041 beschreibt die ggf. durch raumakustische Maßnahmen anzustrebende Hörsamkeit in kleinen bis mittelgroßen Räumen.
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