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TA Lärm

TA Lärm

Die TA Lärm ist die Abkürzung für ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ und eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.98. In der TA Lärm ist festgelegt, welche Richtwerte zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Auswirkungen des Lärms von Betriebsanlagen genau einzuhalten sind. Die neu in Kraft gesetzte TA Lärm gilt für genehmigungs- als auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.

Raumakustik für den Ticketshop der Kölner Philharmonie

Wir präsentieren: Raumakustik, die sich hören lassen kann, für den neuen Ticketshop der Kölner Philharmonie. KölnMusik über den…

Architekten „at work“

Nach drei Jahren war es Ende Oktober 2021 endlich wieder so weit: die Messe architect@work in Düsseldorf öffnete…

Das fängt ja gut an!

 Bei objectiv hat das Jahr 2022 turbulent begonnen. Nach dem großen Erfolg mit dem Red Dot Design Award…

objectiv in München!

Aktuell findet die archtitect@work in München statt. objectiv ist mit einem starken Team dort und unterstützt unsere Gebietsverkaufsleiterin…

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