X
  • Warenkorb ist leer.
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

1. Geltungsbereich

1.1 Ihr Vertragspartner ist die objectiv GmbH & Co. KG. (nachfolgend: „objectiv“ oder „wir“). Verkäufe bzw. Lieferungen im Rahmen des Versandgeschäftes und des Internetvertriebes erfolgen ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen nach Maßgabe der folgenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (nachfolgend: Lieferbedingungen).

 

1.2 objectiv Lieferbedingungen gelten ausschließlich. Die Geltung abweichender und ergänzender allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn objectiv stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu. Diese Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn objectiv in Kenntnis Ihrer entgegenstehenden oder von diesen Lieferbedingungen abweichenden Bedingungen die Lieferung an Sie vorbehaltlos ausführt.

 

1.3 Der Verkauf und Versand von durch objectiv vertriebenen Produkten erfolgt innerhalb Deutschlands (weitere Länder nur nach vorheriger Absprache).

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die Angebote von objectiv sind freibleibend, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer an. Mit Bestellung der Ware erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Mit Bestellung der Ware erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir können Ihre Bestellung durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder –sofern ausdrücklich erbeten- durch den Versand einer originalschriftlichen Auftragsbestätigung annehmen.

 

2.2 Sie können Ihre Bestellung per Telefon, per Fax oder über das Internet abgeben.

 

2.3 Die auf der Website von objectiv gemachten Angaben – wie z.B. Beschreibungen, Abbildungen, Qualitäts-, Mengen-, Gewichts-, Maß- oder Leistungsangaben – dienen nur der Bestimmung der Waren, sind nur annähernd maßgeblich und stellen keine Beschaffenheitsangaben dar, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet sind. Die Beschaffenheit, Eignung, Qualifikation und Funktion sowie der Verwendungszweck unserer Waren bestimmt sich ausschließlich nach unseren ausdrücklich so gekennzeichneten Angaben und technischen Qualifikationen. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung durch uns oder Dritte stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

2.4 Garantien über die Beschaffenheit oder Haltbarkeit unserer Waren müssen ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.

 

3. Lieferfristen und -termine, Gefahrenübergang

3.1 Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von objectiv schriftlich bestätigt worden sind.

 

3.2 Eine Auslieferung der Ware erfolgt erst nach Überprüfung und Freigabe Ihrer Kundendaten. Im Rahmen dieser Überprüfung wird nachvollzogen, ob Sie nicht gemäß Ziffer 1.1 von Verkäufen bzw. Lieferungen durch uns ausgeschlossen sind. objectiv behält sich das Recht vor, einen Vertrag mit Ihnen nicht abzuschließen, wenn eine Freigabe durch den Kreditversicherer nicht erfolgt. In diesem Fall informieren wir Sie per Telefon, E-Mail, Fax oder Brief.

 

3.3 Lieferfristen beginnen in keinem Fall zu laufen, bevor nicht eine Anzahlung – sofern eine solche schriftlich vereinbart wurde – auf unserem Konto eingegangen ist.

 

3.4 Die Lieferung erfolgt durch ein Transportunternehmen an die von Ihnen bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Wenn das Transportunternehmen Sie beim ersten Zustellversuch nicht antrifft, hinterlässt es eine Nachricht mit einem Terminvorschlag für eine erneute Zustellung. Wurde beim zweiten Zustellversuch niemand angetroffen, sind Sie verpflichtet innerhalb einer Frist von 5 Tagen eine telefonische Terminabstimmung mit dem Transportunternehmen herbeizuführen.

 

3.5 objectiv behält sich das Recht vor, aus begründetem Anlass Teillieferungen vorzunehmen, außer Ihnen sind Teillieferungen nicht zumutbar. Ebenso behält objectiv sich das Recht vor, bei technischen Veränderungen oder Weiterentwicklungen, die verbesserte Produktvariante zu liefern.

 

3.6 Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe der Ware (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf Sie über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) übernommen haben. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache bei Ihnen liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf Sie über, an dem die Ware versandbereit ist und wir dies Ihnen angezeigt haben.

 

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Eigentumsvorbehalt

4.1 Alle Preise auf unserer Homepage sind als Nettopreise (ohne gesetzliche Mehrwertsteuer) in Euro. Bei jeder Bestellung berechnen wir eine Versandkostenpauschale von Euro 100 netto für Verpackung, Transport und Versicherung.

 

4.2 Parallel zur Anlieferung der Ware erhalten Sie eine Rechnung über die gelieferte Ware und über anfallende Versand- und Zusatzkosten. Die Lieferung der Ware erfolgt in der Regel per Rechnung Rechnungen sind gemäß den Bedingungen auf AB und Rechnung genannten Konditionen fällig und auf das in der Rechnung angegebene Konto zu zahlen. Vorauskasse – Hierbei haben Sie die Möglichkeit die Ware vor Versand zu bezahlen. Geben Sie dies bitte vor der Bestellung an. Sobald die Zahlung auf dem objectiv Bankkonto eingegangen ist, wird Ihre Bestellung für die Produktion bzw. den Versand freigegeben.

 

4.3 objectiv ist berechtigt, für jede Mahnung nach Eintritt des Zahlungsverzugs ein Entgelt von 5,00 Euro netto zu erheben, es sei denn Sie weisen objectiv nach, dass objectiv wesentlich niedrigere oder gar keine Aufwendungen für die jeweilige Mahnung hatte. Weitere gesetzliche Rechte von objectiv aufgrund Ihres Zahlungsverzuges bleiben hiervon unberührt. Im Falle der Zahlung per Einzugsermächtigung und einer mangels ausreichender Deckung von Ihnen verschuldeten Rücküberweisung der Bankabbuchung durch das Kreditinstitut haben Sie objectiv die durch die Rücküberweisung objectiv in Rechnung gestellten Bankgebühren zu erstatten.

 

4.4 Bis zur vollständigen Zahlung verbleiben die Waren im Eigentum von objectiv. Sie sind verpflichtet, objectiv unverzüglich unter Angabe aller Einzelheiten von Pfändungen oder anderen Rechtsbeeinträchtigungen zu benachrichtigen, die es objectiv ermöglichen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diese vorzugehen. Erfüllen Sie Ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit objectiv nicht, so kann objectiv vom Vertrag zurücktreten. Dann erlischt Ihr Recht zum Besitz der Vorbehaltsware und objectiv kann diese heraus verlangen. objectiv ist in diesem Fall berechtigt, die Vorbehaltsware in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet Ihrer Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen durch freihändigen Verkauf oder im Wege der Versteigerung bestmöglich zu verwerten. Den Erlös rechnet objectiv Ihnen nach Abzug entstandener Kosten auf Ihre Verbindlichkeiten an; einen etwaigen Überschuss zahlt objectiv Ihnen aus.

 

4.5 Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von objectiv anerkannt sind. Sie sind zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als Ihr Gegenanspruch auf demselben Einzelvertragsverhältnis beruht.

 

 

5. Mängelansprüche, Untersuchungspflicht

5.1 Mängelansprüche Ihrerseits setzen voraus, dass Sie die Ware nach der Annahme umgehend überprüfen und objectiv Mängel unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Erhalt der Ware, mitteilen (ausgenommen Möbel). Verborgene Mängel müssen objectiv unverzüglich nach ihrer Entdeckung mitgeteilt werden.

 

5.2 Soweit die Ware mit einem Mangel behaftet ist, ist objectiv nach eigener Wahl zur für Sie kostenlosen Beseitigung des Mangels oder ersatzweisen Lieferung mangelfreier Ware berechtigt.

 

5.3 Hat objectiv die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung wegen unverhältnismäßiger Kosten oder aus sonstigen Gründen ernsthaft und endgültig verweigert, schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie Ihnen unzumutbar oder liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Geltendmachung anderer als der in Ziffer 5.2 bezeichneten Rechte rechtfertigen, so können Sie nach Ihrer Wahl entsprechend den gesetzlichen Regeln von dem die mangelhafte Ware betreffenden Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern.

 

5.4 objectiv übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch ungeeignete, unsachgemäße oder fehlerhafte Lagerung, Verwendung, Montage, Inbetriebnahme, Behandlung oder Einbau durch Sie oder durch natürliche Abnutzung entstehen, sofern die Schäden nicht von objectiv zu vertreten sind. Erhalten Sie eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage der Ware entgegensteht.

 

 

6. Haftung

6.1 objectiv haftet für Schäden, die auf fahrlässig, vorsätzlich, durch grobe Fahrlässigkeit oder aufgrund einer Pflichtverletzung von objectiv, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von objectiv beruhen sowie für Schäden, die durch Fehlen einer von objectiv garantierten Beschaffenheit hervorgerufen wurden.

 

6.2 Bei der leicht fahrlässig verursachten Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Objectiv außer in den Fällen der Ziffern 6.1 oder 6.4 der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind abstrakt solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen.

 

6.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Jede weitere Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

6.4 Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet Objectiv nur in dem aus den Ziffern 6.1 bis 6.4 ersichtlichen Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Käufers, insbesondere die Anfertigung von Sicherungskopien aller Daten und Programme, vermeidbar gewesen wäre.

 

6.5 Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche gegen Objectiv beträgt ein (1) Jahr außer in den Fällen der Ziffer 6.1, 6.2 und 6.4.

 

 

7. Datenschutz

Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Bestimmungen Datenschutz.

 

 

8. Allgemeine Bestimmungen

8.1 Unvorhersehbare, unvermeidbare und außerhalb des Einflussbereichs von objectiv liegende und von objectiv nicht zu vertretende Ereignisse wie höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen entbinden objectiv für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung oder Leistung. Vereinbarte Fristen verlängern sich um die Dauer der Störung. Vom Eintritt der Störung werden Sie in angemessener Weise unterrichtet. Ist das Ende der Störung nicht absehbar oder dauert sie länger als zwei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom dem jeweiligen Einzelvertrag zurückzutreten, der von der Störung betroffen ist.

 

8.2 Ist eine dieser Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferbedingungen hiervon unberührt.

 

 

9. Gerichtsstand

9.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Bergisch Gladbach. objectiv ist jedoch berechtigt, Sie an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Copyright: objectiv GmbH & Co. KG