Die TA Lärm ist die Abkürzung für ‚Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm‘ und eine allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz vom 26.8.98. In der TA Lärm ist festgelegt, welche Richtwerte zum Schutz der Allgemeinheit vor schädlichen Auswirkungen des Lärms von Betriebsanlagen genau einzuhalten sind. Die neu in Kraft gesetzte TA Lärm gilt für genehmigungs- als auch für nicht genehmigungsbedürftige Anlagen.
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