objectiv berät täglich in Situationen, in denen sich Menschen persönlich begegnen. Die Anforderungen an die technische Ausstattung von Büros, Praxen und vielen anderen Lebensräumen sind in Folge der Corona-Pandemie gestiegen. Wir wollen Ihnen helfen den bereits bestehenden Infektionsschutz zu verbessern.
Deshalb haben wir für Sie eine kurze Zusammenfassung der grundsätzlichen Anforderungen zusammengestellt:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen ausreichend Abstand (mindestens 1,5 m) zu anderen Personen halten. Wo dies durch Maßnahmen der Arbeitsorganisation nicht möglich ist, müssen alternative Schutzmaßnahmen ergriffen werden.
Transparente Abtrennungen sind bei Publikumsverkehr und möglichst auch zur Abtrennung der Arbeitsplätze mit ansonsten nicht gegebenem Schutzabstand zu installieren.
Bei sonstigen Tischen sollte die in der VDI 2569 vorgegebene Stellwandhöhe von 1,60 m mindestens erreicht werden.
Für Arbeitsplätze, die an Verkehrswegen liegen, sollten diese Wände eine Mindestöhe von 1,80 m haben.
(Arbeitsschutzstandards, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, 16.04.2020)
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