Das Abschirmmaß kennzeichnet die Verminderung des Schallpegels von Schallstrahlen durch Abschirmungen wie Lärmschutzwände oder Stellwände. Die durch die Schirmung geänderte Schallausbreitung wird dabei nicht berücksichtigt. Die Schirmwirkung ist umso größer, je größer der Schallumweg über die Schirmkante gegenüber dem direkten Weg ist.
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