Beim Prinzip der Energieäquivalenz geht man davon aus, dass die mittlere Schallenergie eines diskontinuierlichen Geräusches in einem Zeitraum T die gleiche Wirkung hat, wie die eines kontinuierlichen Geräusches gleicher Energie. Dabei wird auch angenommen, dass ein Dauerschallpegel X, der ein Geräusch mit der Dauer D beschreibt, gleichwertig einem Geräusch ist, das nur die halbe Dauer (D/2) hat, dafür aber einen 3 dB höheren Schallmesspegel aufweist. Der energie-äquivalente Dauerschallpegel wird zur akustischen Beschreibung von verschiedenen Umwelt-Lärmquellen (z.B. Flug-, Eisenbahn- oder Straßenlärm) verwendet. In Deutschland wird er üblicherweise als Mittelungspegel bezeichnet.
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