Lärm kann man mit geeigneten Geräten messen. In vielen Fällen (z.B. bei der Überwachung von Anlagenlärm) sind Messungen gesetzlich vorgeschrieben. Die Lärmmessung eignet sich zur Beurteilung der Lärmbelastung nur bedingt, da die Messung immer von den jeweils gerade vorherrschenden Randbedingungen abhängt (z.B. Hintergrundgeräusche oder auch schwer erfassbare – auch längerfristige – zeitliche Schwankungen des Geräuschpegels) und demzufolge immer nur eine Momentaufnahme zulässt.
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